Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verkäufe seitens der Firma Elektroinstallation Ehses GmbH (im folgenden Firma Ehses GmbH genannt) sowie alle Arbeiten, die seitens der Firma Ehses GmbH bei einem Kunden und Auftraggeber ausgeführt werden.
- Abänderungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Abänderung von der Firma Ehses GmbH schriftlich bestätigt wird.
- Die angegebenen Termine sind freibleibend. Der Auftraggeber kann nach Überschreitung eines Termins die Firma Ehses GmbH schriftlich in Verzug setzen, muss ihr jedoch eine Nachfrist von 12 Werktagen gewähren. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftraggeber die Leistungen der Firma Ehses GmbH ablehnen. Andere Rechte kann der Auftraggeber aus der Überschreitung eines angegebenen Termins nicht herleiten. Die Firma Ehses GmbH haftete nicht für den Schaden, der dem Auftraggeber aus verspäteter, mangelhafter oder unterlassener Leistung entsteht; es sei denn, die Verspätung, die Mangelhaftigkeit oder das Unterlassen der Leistung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Ehses GmbH. Werden durch Umstände, die die Firma Ehses GmbH nicht zu vertreten hat, Fristen überschritten, so haftete sie nicht für den hierdurch entstandenen Schaden.
- Lieferungen, Arbeiten und sonstige Leistungen der Firma Ehses GmbH erfolgen an Werktagen innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten. Die Termine werden vorher dem Auftraggeber schriftlich, mündlich oder fernmündlich mitgeteilt. Auf Wünsche des Auftraggebers wird dabei Rücksicht genommen, soweit das mit dem Betriebsablauf der Firma Ehses GmbH zu vereinbaren ist. Die von der Firma Ehses GmbH gelieferte Ware, insbesondere Zubehörteile der Kegelbahnen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Ehses GmbH.
- Die Preise verstehen sich netto und sind bar ohne jeden Abzug zu zahlen. 30 % des Preises sind – falls nichts anderes vereinbart ist – bei Auftragserteilung, der Rest bei Lieferung bzw. nach Rechnungserstellung fällig.
- Die in einem Kostenvoranschlag oder einem Vertrag angegebenen Preise sind Einheitspreise. Werden über den Kostenvoranschlag oder den Auftrag hinaus weitere Leistungen erbracht, so sind diese zusätzlich zu den jeweils üblichen Sätzen zu vergüten.
- Die geleistete Arbeitszeit wird jeweils auf eine halbe Stunde aufgerundet.
- Der Auftraggeber hat bei Beanstandungen irgendwelcher Art der Firma Ehses GmbH Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Hierzu muss ihr der Auftraggeber nach schriftlicher Mitteilung der Beanstandungen eine Frist von 12 Werktagen gewähren. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber der Firma Ehses GmbH androhen, einen Dritten mit der Durchführung der noch ausstehenden Arbeiten und/oder Reparaturen nach Ablauf weiterer 12 Werktage zu beauftragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten der Firma Ehses GmbH einen Dritten mit der Durchführung der notwendigen Arbeiten zu beauftragen.
- Die Firma Ehses GmbH haftet nicht für bei dem Auftraggeber entstehenden mittelbaren Schaden, der durch Verzögerung, Mangelhaftigkeit oder Nicht-Erbringung einer Leistung der Firma Ehses GmbH entsteht.
- Kommt der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Zahlungspflicht in Verzug, so hat er den der Firma Ehses GmbH entstehenden Schaden zu ersetzen. Für die erste Mahnung wird dabei ein Betrag von EUR 3,50 und für die letzte Mahnung ein solcher von EUR 7,00 berechnet.
An Verzugszinsen werden 5 % über dem jeweiligen Basiszins berechnet.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. - Erfüllungsort für die Zahlung und Gerichtsstand ist Köln, soweit dies zulässig vereinbart werden kann.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig und wirksam.